Zurückbehaltungsrecht
Wenn ein Vermieter seinem Mieter nicht die zur Betriebskostenabrechnung gehörenden Belege in Kopie zur Verfügung stellt, hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht. Der Mieter ist dann nicht zur Zahlung verpflichtet, stellte das Amtsgericht Dortmund (Urteil v. 29.04.16, Az. 436 C 9/16) klar.