Zugang von Betriebskostenabrechnung
Gemäß Urteil des LG Hamburg (Urteil v. 02.05.17, Az. 316 S 77/16) wahren Vermieter die einjährige Abrechnungsfrist für eine Betriebskostenabrechnung auch dann, wenn sie diese erst am Silvestertag bis 18.00 Uhr in den Briefkasten ihres Mieters einwerfen. Dann ist die Betriebskostenabrechnung den Mietern noch rechtzeitig zugegangen, nachdem eine Kenntnisnahme vom Mieter durch Blick in seinen Briefkasten auch am Silvestertag bis 18.00 Uhr erwartet werden kann.