Räumungsurteil
Gemäß Urteil des Amtsgericht Wedding (Urteil v. 07.12.16, Az. 18 C 270/16) wirkt ein Räumungsurteil auch gegen einen nichtberechtigten Untermieter.
Wenn zwischen dem vermietenden Eigentümer und dem weiteren Mieter kein Rechtsverhältnis besteht ist der (Unter-)Mieter deshalb verpflichtet, die Mieträume an den Eigentümer herauszugeben. Der (Haupt-)Mieter hat gegenüber dem Eigentümer auch kein Recht zum Besitz mehr, sofern das Mietverhältnis wirksam beendet wurde. Dem (Unter-)Mieter stehen deshalb nicht mehr Rechte gegenüber dem vermietenden Eigentümer als dem (Haupt-)Mieter zu, sobald das Mietverhältnis beendet ist.
Ein Untermieter kann sein Besitzrecht gegenüber dem Eigentümer nur solange ausüben, wie das Hauptmietverhältnis besteht. Ist dieses wirksam beendet, hat der Untermieter kein Recht mehr zum Besitz an den Mieträumlichkeiten und muss diese sodann herausgeben.