Räumungsfrist des Mieters bei fristloser Kündigung
Auch bei fristloser Kündigung muss dem Mieter eine angemessene Räumungsfrist von i.d.R. 1-2 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens gesetzt werden, bevor der Vermieter seinen Mieter auf Räumung verklagt.
Erst nach Ablauf diese Frist wird Verzugseintritt angenommen.