Mietaufhebungsvertrag
Ein Mietverhältnis kann mit einem Aufhebungsvertrag rechtssicher beendet werden. Es ist sinnvoll, Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen, Einbauten, Mietsicherheit und Abfindung in einem Aufhebungsvertrag zu regeln.
Bei Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages ist der Vermieter verpflichtet, über die Betriebskosten ordnungsgemäß abzurechnen. Der Mieter kann eine Zwischenabrechnung nach § 556 Abs. 3 Satz 4 BGB jedoch nicht verlangen.
Auch ist der Mieter verpflichtet, sämtliche von ihm vorgenommenen Einbauten aus der Mietfläche zu entfernen und diese wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Nicht zu vergessen ist eine klare Regelung betreffend der Mietkaution.