Höhe der Instandhaltungsrücklage

Eine allgemeine Angabe darüber, welcher Betrag pro m²/Jahr angemessen ist, ist nicht möglich. Dies kann nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden.

Hilfreich zur Ermittlung der notwendigen Höhe kann die nachfolgende Zusammenstellung über die Lebensdauer einiger Gebäudebestandteile und die Kosten der Erneuerung dieser Bestandteile sein.

Bauteil     
Lebensdauer          %Kosten der ursprünglichen Herstellungskosten
Anstriche, Teppiche, Tapeten 5-10 Jahre 100
Dachentwässerung, Bleche 10-20 Jahre 240
Heizung, Lüftung 10-20 Jahre 280
Kaminkopf                                                   15-20 Jahre 100
Elektroinstallation                                      10-30 Jahre 160
Sanitärinstallation 10-30 Jahre 270
Ziegeldach, Dachhaut 20-30 Jahre 180
Außenputz 20-30 Jahre 180
Holz außen 20-30 Jahre 130
Haustüre, Fenster, Mauern,Wände, Fliesen 30-50 Jahre 80
Dachstuhl 80-100 Jahre 200
Außenwände 80-100 Jahre 20

Ein weiterer Ansatz ergibt sich gemäß II. Berechnungsverordnung.

Ein Anknüpfen an die geltenden Höchstsätze der II. BV (§28 Abs. 2 II. BV) führt zu den folgenden Werten für die Rücklagenbildung pro m²/Jahr in Abhängigkeit vom Baujahr:

a)    weniger als 22 Jahre zurückliegt, höchstens 7,10 €

b)    mindestens 22 Jahre zurückliegt, 9,00 €

c)    mindestens 32 Jahre zurückliegt, höchstens 11,50 €.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Verteilungsschlüssel der Instandhaltungsrücklage keine Verhandlungsmasse auf einer Eigentümerversammlung ist. Eine Änderung des Verteilungsschlüssels per Beschluss ist nicht möglich.

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