Feuerstättenbescheid
Bei der Feuerstättenschau wird bei allen Feuerstätten eine Sichtprüfung sowie ein Datenabgleich durchgeführt. Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe (Kamine, Kachelöfen, Kaminöfen, Grundöfen und andere) wird nach § 15 Absatz 2 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung zusätzlich der ordnungsgemäße technische Zustand, der richtige Brennstoff sowie der Holzfeuchtegehalt überprüft.
Über das Ergebnis der Feuerstättenschau erhalten alle Eigentümer eine verbindliche Bescheinigung, den Feuerstättenbescheid. Mit dessen Zugang verliert der vorherige seine Gültigkeit.
In diesem Bescheid erhalten alle Eigentümer eine Information darüber, welche Tätigkeiten an Feuerstätten und Abgasanlagen (Kehrungen, Messungen und Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung durch einen Schornsteinfegerbetrieb durchgeführt werden müssen.
Die erhobenen Gebühren für die gesamte Feuerstättenschau sind gesetzlich in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt.