Energieausweis
Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurden Energieausweise für Wohngebäude im Baubestand ab dem 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss vom Gebäudeeigentümer vorgelegt werden, wenn ein Haus oder ein Teil des Gebäudes verkauft, neu vermietet oder verpachtet, neu gebaut oder modernisiert wird. Für Wohngebäude sind nachfolgende Fristen zu beachten:
Status des Wohngebäudes | Welcher Energieausweis? |
Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 | Bedarfsausweis seit dem 01.07.2008 |
Gebäude nach Baujahr 1965 | wahlweise Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab dem 01.01.2009 |
Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1997 (die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1978 entsprechen) | Bedarfsausweis ab dem 01.01.2009 |
Gebäude Neubau/Modernisierung | Bedarfsausweis bei Bauvorlage |
VERBRAUCHSAUSWEIS(Energieausweis auf Basis von Verbrauchskennwerten)
Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist abhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner. Er wird als Energieverbrauchskennwert im sogenannten Bandtacho eingetragen und kann die Basis für Sanierungskonzepte bilden. Der Verbrauchsausweis ist nur anwendbar für Bestandsgebäude.
BEDARFSAUSWEIS(Energieausweise auf Basis von Bedarfsrechnungen)
Für den Bedarfsausweis wird ein Normverbrauch (Primärenergiebedarf in kWh/m²a) ermittelt, der anzeigt, ob tendenziell ein hoher oder niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist. In diese Primärkennzahl fließen alle für die energetische Qualität eines Gebäudes verantwortlichen Faktoren ein: Dämmungsstandard, Anlagentechnik sowie Umwandlungsverluste des eingesetzten Energieträgers. Der Bedarfsausweis ist anwendbar für Neubau und Bestand.