Beschluss-Sammlung

Seit der WEG-Reform muss in jeder Gemeinschaft eine Beschluss-Sammlung geführt werden.

Mit Hilfe der Beschluss-Sammlung können sich Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger bei Bedarf schnell einen Überblick über die Beschlusslage der WEG verschaffen. Besonders wichtig ist dies für Rechtsnachfolger, denn die Beschlüsse der Wohnungseigentümer wirken gegenüber diesen ohne Eintrag im Grundbuch. Die Beschluss-Sammlung steht neben der Pflicht, von Eigentümerversammlungen Protokolle anzufertigen.

Nach dem WEG sind nur künftige, nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01.07.2007 verkündete Beschlüsse und Entscheidungen in die Sammlung aufzunehmen.

Diese Pflicht ersetzt weder die Verkündung der Beschlüsse noch das Führen eines Versammlungsprotokolls. Es handelt sich um eine zusätzliche Verpflichtung.

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