Ausreichende Versicherungen
Gemäß Urteil des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 16.08.16, Az. 245 U 25/16) sind die Pflichten des Mieters zum Abschluss „ausreichender Versicherungen“ klar und präzise im Mietvertrag zu definieren.
Eine Klausel, wonach der Mieter zum Abschluss „ausreichender Versicherungen“ verpflichtet wird, ist zu unbestimmt und stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Hintergrund hierfür ist das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 06.07.16, Az. IV ZR 44/15) wonach eine derartige Klausel im Mietvertrag mit nicht eindeutig für den Mieter vorhersehbaren wirtschaftlichen Nachteilen und Belastungen verbunden ist.