Wohnflächenberechnung Balkon
In Deutschland gibt es offiziell keine gesetzlich festgelegte Methode für die Wohnflächenbestimmung. Nur bei den Wohnflächen öffentlich geförderter Wohnungen ist die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung vorgeschrieben. Für den freien Wohnungsbau gibt es keine verbindliche Berechnungsvorschrift.
Üblicherweise wird die Wohnfläche aber nach der Wohnflächenverordnung berechnet, Balkone zählen also mit 25 bis maximal 50 % Ihrer Fläche zur Gesamtwohnfläche.