Umsatzsteuer (WEG)
Die Ausübung der Umsatzsteueroption nach § 9 Abs. 1 UStG muss in der Gemeinschaftsordnung vereinbart sein. Sie kann nicht durch einen nachträgliche Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung erfolgen.
Liegt die Optionserklärung der Gemeinschaft nach § 9 Abs. 1 UStG nicht vor, darf ein Ausweis der Mehrwertsteuer nicht erfolgen. Wirt in den Einzelabrechnungen dennoch ganz oder teilweise nicht nur der Bruttobetrag ausgewiesen, kann dies zu erheblichen Konsequenzen haftungsrechtlicher Art führen. Nach § 14 Abs. 3 UStG hat derjenige, der in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, diese an das Finanzamt abzuführen. Ein Vorsteuerabzug ist dennoch ausgeschlossen. Diese unberechtigte Ausweisung der Mehrwertsteuer und die Abführungsverpflichtung führen zu einem Schaden der Gemeinschaft.