Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
Der Umlageschlüssel in einer Nebenkostenabrechnung kann zwischen Vermieter und Mieter grundsätzlich frei vereinbart werden. Je nachdem was den Parteien im Einzelfall zweckmäßig erscheint, kann die Umlage nach Personenanzahl, nach Mieteigentumsanteilen, nach Wohnfläche oder aber auch nach der Zahl der Wohneinheiten eines Mietobjektes erfolgen.
Damit die Nebenkosten vom Vermieter, unabhängig vom Umlageschlüssel, verteilt werden können, ist zunächst vorausgesetzt, dass die Parteien überhaupt eine Vereinbarung über die Umlage der Nebenkosten auf dem Mieter getroffen haben; eine sogenannte Umlagevereinbarung. Diese muss dann zusätzlich eine ausdrückliche Vereinbarung zur Umlage, der umlagefähigen Nebenkosten vorsehen.